Infrastruktur-Zugang



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Ansprechperson:
Herr Wolfgang ZLATAR
Telefon +43-316-5987-250
Fax +43-316-5987-15
Email
zlatar.wolfgang@gkb.at


Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 2011
Anhänge zu den AGB und SNNB 2011
Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 2012
Anhänge zu den AGB und SNNB 2012

Gem. § 65 c Abs. 3 Eisenbahngesetz idgF ist u.a. Trassenbegehren, die nicht die Zuweisung von Zugtrassen zur Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen zum Gegenstand haben, nach der Reihenfolge der Höhe des gesellschaftlichen Nutzens der ihnen zugrunde liegenden Eisenbahnverkehrsleistungen Vorrang einzuräumen. Die beiden österreichischen Zuweisungsstellen SCHIG mbH und ÖBB Infrastruktur Betrieb AG haben folgende Studie in Auftrag gegeben, um die Grundlagen für die Trassenzuweisung nach dem gesellschaftlichen Nutzen zu erstellen.
Zuweisung von Zugtrassen bei Überlastung der Schieneninfrastruktur

Produktkatalog
Produktkatalog 2011
Produktkatalog 2012
Hilfstafeln für die Bremsberechnung
Güterzüge bis max. 120 Achsen (Richtung 1)
Güterzüge bis max. 120 Achsen (Richtung 2)
Personenzüge bis max. 60 Achsen und Güterzüge bis max. 80 Achsen (Richtung 1)
Personenzüge bis max. 60 Achsen und Güterzüge bis max. 80 Achsen (Richtung 2)


Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 2010
Anhänge zu den AGB und SNNB 2010




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