Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 2011 Anhänge zu den AGB und SNNB 2011 Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 2012 Anhänge zu den AGB und SNNB 2012
Gem. § 65 c Abs. 3 Eisenbahngesetz idgF ist u.a. Trassenbegehren, die nicht die Zuweisung von Zugtrassen zur Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen zum Gegenstand haben, nach der Reihenfolge der Höhe des gesellschaftlichen Nutzens der ihnen zugrunde liegenden Eisenbahnverkehrsleistungen Vorrang einzuräumen. Die beiden österreichischen Zuweisungsstellen SCHIG mbH und ÖBB Infrastruktur Betrieb AG haben folgende Studie in Auftrag gegeben, um die Grundlagen für die Trassenzuweisung nach dem gesellschaftlichen Nutzen zu erstellen. Zuweisung von Zugtrassen bei Überlastung der Schieneninfrastruktur
Produktkatalog Produktkatalog 2011 Produktkatalog 2012 Hilfstafeln für die Bremsberechnung Güterzüge bis max. 120 Achsen (Richtung 1) Güterzüge bis max. 120 Achsen (Richtung 2) Personenzüge bis max. 60 Achsen und Güterzüge bis max. 80 Achsen (Richtung 1) Personenzüge bis max. 60 Achsen und Güterzüge bis max. 80 Achsen (Richtung 2)
Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 2010 Anhänge zu den AGB und SNNB 2010
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